E-Biking
E-Biking
E-Biking im Heinsberger Land – Herzlich willkommen!
Das Radfahren mit elektronischer Unterstützung erfreut sich zunehmender Beliebtheit – nicht nur aufgrund der umweltfreundlichen Alternative zum PKW, sondern auch in der Freizeitgestaltung bei Fahrradtouren: Längere Strecken verlieren auch für Ungeübte ihren Schrecken, wenn man auf Unterstützung beim Treten zählen kann.
Natürlich sind E-Biker im Heinsberger Land immer herzlich willkommen. Denn die Region bietet nicht nur ein ausgezeichnetes Radwegenetz in attraktiver Landschaft, sondern auch diverse, gut positionierte Ladestationen für Ihre Elektroräder.
Pedelec ist nicht gleich E-Bike – das ist bei Ihrer Routenplanung zu beachten:
Der Begriff „Elektrorad“ beinhaltet verschiedene Kategorien elektrisch unterstützter Räder. Zum einen gibt es die sogenannten „Pedelecs“ (Pedal Electric Cycle) in verschieden schnellen Ausführungen. Der am oder im Rahmen eingebaute Akku unterstützt den Fahrer beim jedem Tritt in die Pedale. Dadurch können Radler ohne große Anstrengungen schneller und weiter fahren. Pedelecs sind rechtlich dem Fahrrad gleichgestellt. Das heißt, es dürfen alle Fahrradwege mit ihnen befahren werden. Eine Helmpflicht gibt es nicht, ebenso wenig eine Altersbeschränkung. Da man mit den Gefährten leise und flott unterwegs ist, ist jedoch besondere Vorsicht vor allem auf kombinierten Rad/Gehwegen geboten. Allgemein empfohlen wird die Fahrt mit dem Pedelec ab 14 Jahren.
E-Bike – Fahren ohne Treten
Unter einem E-Bike im engeren Sinne versteht man ein Rad, das völlig ohne Treten mit einem Hilfsmotor angetrieben werden kann – ähnlich dem Elektromofa. Sie gibt es in verschiedenen Ausführungen vom Kleinkraftrad mit geringer Leistung (bis 20 km/h) bis zu Rädern, die 45 km/h erreichen. Verkehrsrechtlich gibt es hier mehr zu beachten. Kleinkrafträder mit geringer Leistung dürfen nur auf Radwegen fahren, wenn es das Zusatzschild „Mofas frei“ erlaubt. Einbahnstraßen, die für Radfahrer in Gegenrichtung frei sind, dürfen nur vom klassischen Drahtesel und Pedelecs entgegen des üblichen Verkehrs befahren werden. Diese Unterschiede gelten auch für Waldwege, für Radfahrer freigegebene Fußgängerzonen und Fahrradabstellanlagen. E-Bikes mit geringer Leistung brauchen ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und ihre Fahrer eine Mofa-Prüfbescheinigung.
Ausführlichere Infos zu Eigenheiten und Unterschieden sowie rechtliche Hinweise zu Elektrorädern hält der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) auf seinen Seiten bereit.