Einschränkung der Beherbergung

Einschränkung der Beherbergung
Liebe Gäste,
aufgrund der Covid-19-Pandemie ist die Beherbergung zu touristischen Zwecken bis auf weiteres leider untersagt.
Bitte informieren Sie sich daher, ob Sie in dieser Zeit der Pandemie zu Ihrem angestrebten Reisezweck beherbergt werden dürfen. Die jeweils gültigen Regelungen des Landes NRW bzw. speziell für das Heinsberger Land finden Sie hier:
Eine Verantwortung für Aktualität und Vollständigkeit der Informationen auf den von uns verlinkten Seiten in der Rubrik „Übernachten“ können wir nicht übernehmen.
Wir hoffen, dass unsere Gastgeber Sie bald wieder wie gewohnt im Heinsberger Land willkommen heißen dürfen und appellieren an jeden Einzelnen, die derzeit erforderlichen Corona-Schutzmaßnahmen umzusetzen. Herzlichen Dank dafür und bleiben Sie gesund!
Ihr
Heinsberger Land-Team
Stand: 19.04.2021